Wann muss ich eine Erbschaft ausschlagen?

 

Wenn Sie erfahren haben, dass Sie Erbe wurden, müssen Sie sich im Allgemeinen recht schnell Gedanken machen, ob Sie die Erbschaft annehmen wollen oder nicht. Wollen Sie nichts mit dem Erbe zu tun haben, so müssen Sie aktiv  werden und die Erbschaft ausschlagen. Versäumen Sie die Ausschlagungsfrist, so gilt die Erbschaft als angenommen. Eine Ausschlagung macht vor allem Sinn, wenn das Erbe überschuldet ist.

 

Kann ich per Brief die Ausschlagung erklären?

 

Nein, für die Ausschlagung gilt eine strenge Form. Sie kann nur direkt bei Gericht oder in öffentlicher Form, z.B. durch den Notar beglaubigt, erfolgen.

 

Wie lange ist die Frist?

 

Die Frist beträgt sechs Wochen (bei Auslandsaufenthalt ggf. länger) und beginnt mit dem Tag, an dem Sie Kenntnis vom Tod des Erblassers und dem Umstand haben, dass Sie als Erbe in  Betracht kommen. Gibt es also kein Testament und sind Sie ein naher Angehöriger, so kann bereits die Kenntnis vom Tod ausreichen, die Frist in Gang  zu setzen. Liegt ein Testament o.ä. vor, so beginnt die Frist nicht vor Mitteilung über die Eröffnung dieser letztwilligen Verfügung.