Erbrecht


Herr Rechtsanwalt und Notar Goertz berät Sie sowohl bei der Planung Ihrer eigenen Erbfolge, als auch bei allen juristischen Fragen nach einem Erbfall. Haben Sie Vermögen und wollen eine sinnvolle Nachfolgeregelung vornehmen? Möchten Sie den Erben Steuern sparen? Sie erhalten Beratung und Vertretung zur Testamentsgestaltung und Klärung der Frage, ob Vermögensübertragungen zu Lebzeiten sinnvoll sind. Sie haben Probleme mit Miterben oder wurden gar von der Erbfolge ausgeschlossen? Von Herrn Goertz erfahren Sie, welche Rechte Sie haben und erhalten Hilfe, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

 

Häufige Fragen:

 

Erbt mein Ehegatte alles, wenn ich einmal sterbe?

 

Nur dann, wenn keine Kinder vorhanden sind und  außerdem Eltern und Großeltern bereits vorverstorben sind. Auch dürfen keine Geschwister, Neffen oder Nichten (mehr) existieren. Lebt nur eine dieser Personen, erbt diese ebenfalls einen Anteil.

 

Beispiel:

Der kinderlose Ehemann stirbt, seine Eltern und die Geschwister sind vorverstorben. Ein Neffe des Ehemannes lebt aber noch. Die Ehefrau erbt 3/4 des Vermögens ihre Mannes. 1/4 geht an den Neffen.

 

Kann man diese Rechtsfolge vermeiden?

 

Ja, durch ein Testament. Wenn der Ehemann seine Frau zur Alleinerbin einsetzt, erbt der Neffe nichts. Einen Pflichtteil erhält er nicht.

 

Ich habe kein Testament. Wer erbt in diesem Fall?

 

Dies ist im Gesetz detalliert geregelt. Kurz gesagt: Zuerst erben Ehegatte und Kinder. Gibt es keine Kinder erben Eltern, Geschwister usw. Gibt es auch diese nicht erben Großeltern, Cousins usw.

 

Ich habe mit meinem Sohn eine erbrechtliche Regelung getroffen. Er hat von mir Geld erhalten und im Gegenzug schriftlich auf sein Erbrecht zugunsten seiner Schwester verzichtet. Ist dies wirksam?

 

Nein. Dieser Vertrag bedarf - wie fast alle Regelungen zur künftigen Erbfolge mit anderen Personen - der notariellen Beurkundung. Wird dieser Formmangel nicht noch vor Ihrem Tod behoben, wird Ihr Sohn Miterbe Ihres Nachlasses.

 

Ich möchte, dass meine Kinder erben. Diese sind auch meine gesetzlichen Erben. Macht es trotzdem Sinn, ein Testament zu errichten?

 

Meistens ja. Die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind sehr allgemein gehalten und werden dem Einzelfall selten gerecht. Dies ist vor allem der Fall, wenn mehrere Personen, Minderjährige, Behinderte usw. erben sollen. Auch das Vorhandensein  bestimmter Vermögenswerten, wie z.B. Grundbesitz, Firmenanteile usw., können Probleme machen.

 

Wie kann ich meinen Nachlass regeln?

 

Durch ein Testament oder einen Erbvertrag. Letzterer ist zwingend vor einem Notar zu errichten.

 

Ich habe mit meinem Ehegatten gemeinsam handschriftlich ein Testament errichtet. Kann ich es einseitig ändern oder widerrufen?

 

Einseitig ändern können Sie es nicht, z.B. können Sie nicht einfach ein neues Testament errichten. Ein Widerruf ist zwar denkbar, kann aber kann nur mit Hilfe eines Notars erklärt werden.Dies gilt auch für selbstgeschriebene Ehegattentestamente! Auch sie können einseitig nur notariell widerrufen werden.

 

Was kann ich in einem Testament oder Erbvertrag regeln?

 

Vor allem können Sie bestimmen, wer Erbe wird. Ja, Sie können sogar festlegen, wer Erbe wird, wenn der von ihnen bedachte Erbe vor Ihnen stirbt (Ersatzerbschaft)  oder nach Ihnen (Nacherbschaft). Sie können bestimmten Personen Vermögenswerte im Form eines Vermächtnisses zukommen lassen (z.B. Immobilie, Geld, Briefmarkensammlung). Sie können Auflagen erteilen (z.B. den Hund zu pflegen oder das Grab) und Sie können den Nachlass konkret unter den  Erben aufteilen.  Sie können Vormundschaften für minderjährige Kinder anordnen, die Ihr Vermögen bis zur Volljährigkeit verwalten sollen. Sie können auch einen Testamenstvollstrecker bestellen, der sich um die gesamte Nachlassabwicklung kümmert.

 

Ich bin krank und kann nicht in die Kanzlei kommen!

 

Herr Rechtsanwalt und Notar Goertz sucht Sie gerne zu Hause auf.

 


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