Kaufvertrag


© Bundesnotarkammer


Ich möchte eine Immobilie (z.B. Haus, Eigentumswohnung) kaufen oder verkaufen. Was ist zu beachten?

 

Der Abschluss eines Grundstückskaufvertrags ist ein bedeutsames Rechtsgeschäft. Dies zuvorderst wegen der häuig erheblichen Geldbeträge, die investiert werden. Daher sind die verschiedene Gesichtspunkte zu beachten, vor allem, wenn es zu Problemen bei der Abwicklung des Vertrages kommt. Wie wird z.B. der Verkäufer bei Nichtzahlung des Kaufpreises geschützt? Wie vermeidet der Käufer ungesicherte Vorleistungen?  Herr Notar Goertz hilft und unterstützt beide Parteien und versucht durch eine professionelle Vertragsgestaltung Risiken beider Parteien zu vermeiden.

 

Wie kommt es zum Vertrag?

 

Herr Notar Goertz bespricht mit Ihnen Ihre Vorstellungen und erläutert, welche Möglichkeiten Sie haben, dies im Vertrag festzuhalten. Er sieht das Grundbuch ein und stellt fest, welche Belastungen es gibt, die bei der Gestaltung und Abwicklung des Vertrages berücksichtigt werden müssen. Der Notar erstellt den Entwurf und achtet darauf, dass keine Partei benachteiligt wird.

 

Was passiert bei der Beurkundung?

 

Herr Notar Goertz verliest den Text des Entwurfes, gibt Erläuterungen und beantwortet Fragen. Änderungen können noch vorgenommen werden. Danach unterschreiben alle Beteiligten und der Notar den endgültigen Vertragstext.

 

Was geschieht nach der Beurkundung?

 

Herr Notar Goertz vollzieht danach die Urkunde, d.h. z.B. er sorgt für die Voraussetzung, dass der Kaufpreis fällig wird. So beantragt er die Eintragung einer Auflassungsvormerkung, die das Grundstück für den Käufer im Grundbuch „reserviert“. Weiter besorgt er die erforderlichen Unterlagen (Bescheinigung der Gemeinde zum gesetzlichen Vorkaufsrecht, Löschungsunterlagen für eingetragene Grundpfandrechte usw.). Benötigt der Käufer ein Bankdarlehen zur Bezahlung des Kaufpreises, das durch ein Grundpfandrecht abgesichert werden soll, beurkundet Herr Notar Goertz deren Bestellung und sorgt für die Eintragung im Grundbuch. Auch das Finanzamt wird von Notar Goertz über den Vertrag informiert; dieses fordert sodann die Grunderwerbsteuer vom Käufer an.

 

Ok, wie geht es nun los?

 

Teilen Sie der Kanzlei per Online-Formular, telefonisch oder per E-Mail alles über das zu verkaufende Objekt, die Beteiligten usw. mit oder vereinbaren Sie zu einem ersten Gespräch einen Termin mit Herrn Goertz über das Sekretariat.