Erbschein,
europäisches Nachlasszeugnis
Nach einem Todesfall stellt sich häufig die Frage, wer den Nachlass rechtlich vertreten darf. Banken, Grundbuchämter oder andere Stellen verlangen oft einen Nachweis darüber, wer Erbe geworden ist. Ein solcher Nachweis kann der Erbschein sein.
Rechtsanwalt Goertz berät Sie, ob ein Erbschein erforderlich ist, welche Unterlagen benötigt werden und wie der Antrag richtig vorbereitet wird. Auch bei unklarer Erbfolge, mehreren Erben oder Streit über ein Testament unterstützt er Sie im Erbscheinverfahren.
Was ist ein Erbschein?
Ein Erbschein ist ein amtliches Zeugnis des Nachlassgerichts über das Erbrecht. Er weist aus, wer Erbe geworden ist und bei mehreren Erben, zu welchem Anteil die Erben beteiligt sind.
Wann braucht man einen Erbschein?
Ein Erbschein wird häufig benötigt, wenn gegenüber Banken, Versicherungen, Behörden oder dem Grundbuchamt die Erbenstellung nachgewiesen werden muss. Nicht immer ist er erforderlich, etwa wenn ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll vorliegt.
Was ist ein Europäisches Nachlasszeugnis?
Das europäische Nachlasszeugnis dient dem Nachweis der Erbenstellung bei Erbfällen mit Bezug zu mehreren EU-Staaten. Es kann insbesondere wichtig sein, wenn sich Nachlassvermögen wie Immobilien, Konten oder Beteiligungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat befindet. Es ersetzt den deutschen Erbschein nicht in jedem Fall, kann bei grenzüberschreitenden Nachlässen aber der zweckmäßigere Nachweis sein.
Wer kann einen Erbschein beantragen?
Den Erbschein kann grundsätzlich der Erbe beantragen. Bei mehreren Erben kann auch ein gemeinschaftlicher Erbschein in Betracht kommen.
Wo wird der Erbschein beantragt?
Der Antrag kann direkt bei Gericht oder bei einem Notar beurkundet werden.
Wird der Erbschein teurer, wenn der Antrag beim Notar gestellt wird?
Beim Antrag beim Notar kommen noch die Umsatzsteuer sowie Kosten für die elektronische Übermittlung des Antrags an das Gericht hinzu. Gebührenrechtlich entstehen aber in beiden Fällen zwei Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Benötigt werden regelmäßig Sterbeurkunde, Familienstammbuch oder Personenstandsurkunden sowie vorhandene Testamente oder Erbverträge. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt davon ab, ob die Erbfolge gesetzlich oder durch Verfügung von Todes wegen eintritt.
Was gilt bei gesetzlicher Erbfolge?
Bei gesetzlicher Erbfolge muss dargelegt werden, welche Angehörigen vorhanden sind und wer als Erbe in Betracht kommt. Dafür sind häufig Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden erforderlich.
Was gilt bei Testament oder Erbvertrag?
Liegt ein Testament oder Erbvertrag vor, muss geprüft werden, welche Erbeinsetzung sich daraus ergibt. Bei unklaren Formulierungen kann es zu Auslegungsfragen oder Einwendungen anderer Beteiligter kommen.
Was passiert, wenn mehrere Erben vorhanden sind?
Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft. Der Erbschein kann dann die Erben und ihre jeweiligen Erbquoten ausweisen.
Was ist, wenn die Erbfolge streitig ist?
Ist die Erbfolge streitig, prüft das Nachlassgericht die Einwendungen der Beteiligten. In solchen Fällen ist eine sorgfältige rechtliche Begründung besonders wichtig.
Wann sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden?
Anwaltlicher Rat ist sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Erbschein benötigt wird, welche Erbquote besteht oder ob andere Personen Einwendungen erheben könnten. Rechtsanwalt Goertz prüft die Erbfolge, bereitet den Antrag vor und begleitet Sie im Verfahren vor dem Nachlassgericht.