Testaments-vollstreckung


Wie kommt es zur Testamentsvollstreckung?

 

Der Testamentsvollstrecker wird vom Erblasser in seinem Testament eingesetzt, um dessen  letztwilligen Verfügungen zur Ausführung zu bringen hat.

 

Wann ist die Einsetzung des Testamentsvollstreckers sinnvoll?

 

Gründe für die Benennung eines Testamentsvollstreckers sind häufig der Wunsch nach Absicherung des letzten Willens des Erblassers (z. B. die Sicherstellung der Erfüllung eines Vermächtnisses), der Schutz der Erben vor Verfügungen Dritter (z. B. bei minderjährigen oder behinderten Erben) oder der Wille, die Erbschaft zügig und ohne großen Streit nach dem Todesfall abzuwickeln und zu verteilen (insbesondere bei mehreren Erben).

 

Wie können Sie helfen?

 

Als Notar berät Sie Herr Goertz über die Gestaltungsmögichkeiten zur Testamentsvollstreckung bei der Errichtung einer letztwilligen Verfügung.  Als Anwalt berät er eingesetzte Testamentsvollstrecker bei aufkommenden rechtlichen Fragen.

 

Ich habe Probleme in einem Erbfall mit einem eingesetzten Testamentsvollstrecker. Können Sie auch hier helfen?

 

Falls es Probleme mit dem Testamentsvollstrecker gibt, er insbesondere seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, hilft Herr Goertz Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche und vertritt Sie auch vor Gericht, ggf. um die Entlassung des Testamentgsvollstreckers aus dem Amt zu erreichen.