Ehegattentestament


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Was ist ein Ehegattentestament?

 

Ein Ehegattentestament (oder gemeinschaftliches Testament) können nur Ehegatten errichten. Ähnlich wie bei einem Erbvertrag ist der jeweilige Partner an seine Erklärungen gegenüber dem anderen gebunden. Zwar können beide Ehegatten das Testament gemeinsam jederzeit ändern; eine einseitige Aufhebung ohne Zustimmung des anderen ist aber nicht möglich. Somit werden die Eheleute davor geschützt, dass der Partner heimlich ein neues Testament errichtet.

 

Kann der Überlebende das Testament nach dem Tod seines Ehepartners ändern?

 

Die Bindungswirkung bleibt grundsätzlich auch bestehen, sobald ein Ehegatte verstorben ist. Sind z.B. gemeinsame Kinder als Schlusserben eingesetzt, kann der überlebende Ehegatte dies nicht mehr ändern. Allerdings besteht hier bei der Abfassung des Testaments ein Gestaltungsspielraum für die Ehegatten. So kann dem Überlebende ausdrücklich das Recht eingeräumt bekommen, Änderungen vorzunehmen.

 

Was ist ein Berliner Testament?

 

Das Berliner Testament ist nichts anderes als ein Ehegattentestament, jedoch mit einem bestimmten Inhalt. So bezeichnet man letztwillige Verfügungen der Ehegatten als Berliner Testament, wenn sich die Ehegatten gegenseitig als Erben einsetzen und z.B. die Kinder als Schlusserben, also als Erben, wenn beide Eltern tot sind. Die Besonderheit ist, dass der überlebende Ehegatte trotz Bindungswirkung zu Lebzeiten über das geerbte Vermögen  weitgehend frei verfügen darf, z.B. kann er  das Familienheim verkaufen; die Kinder muss er nicht um Erlaubnis fragen. Er unterliegt nicht den strengen Regeln einer Vor- und Nacherbschaft.

 

Was kann und sollte in einem Ehegattentestament geregelt sein?

 

Folgende Regelungen können bzw. sollten aufgenommen werden:

- Erbeinsetzung

- Umfang der Bindung für überlebenden Ehegatten

- ggf. Vermächtnisse, Auflagen

- Anfechtungsausschluss (§ 2079 BGB)

- ggf. Wiederverheiratungsklausel

- Pflichtteilsstrafklausel

- Regelungen für den Trennungs- und Scheidungsfall

- ggf. Testamentsvollsteckung

 

Kann man auch das Sorgerecht regeln, falls beide Eltern verstorben sind?

 

Wollen Ehegatten festlegen, bei wem ihre Kinder aufwachsen sollen, wenn ihnen beiden etwas zustößt, müssen sie dies in Form einer letztwilligen Verfügung erklären. Hier bietet es sich an, diese Regelung zugleich im Ehegattentestament zu treffen.

 

Ich und mein Ehegatte möchten ein Ehegattentestament notariell errichten.

 

Vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail über das Sekretariat einen Termin. Im persönlichen Erstgespräch mit Notar Goertz teilen Sie mit, was Sie bestimmen  wollen und welche Regelungen ins Testament aufgenommen werden sollen. Herr Goertz erläutert, welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben.

 

 

Was passiert nach dem ersten Gespräch?

Sie erhalten einen Entwurf für das von Ihnen gewünschte Testament oder den Erbvertrag. Diesen können Sie dann nochmals mit Herrn Goertz besprechen. Sobald der Entwurf Ihren Vorstellungen entspricht, findet ein Beurkundungstermin statt, indem das Testament offiziell vor dem Notar errichtet wird.