Testamente, Erbverträge


Was ist der Unterschied zwischen einem Testament und einem Erbvertrag?

 

Ein Testament wird von einer Person errichtet. Am Erbvertrag sind mindestens zwei Personen beteiligt. Das Testament kann jederzeit von der einen Person wieder geändert werden.  Der Erbvertrag wird dagegen geschlossen, um sich gegenüber seinem Vertragspartner zu binden. Ein einseitiges Loslösen ist daher grundsätzlich entweder gar nich möglich oder nur unter den im Vertrag genannten Bedingungen.

 

Und was ist mit dem Ehegattentestament?

 

Das gemeinschaftliche Testament, das Ehegatten oder gleichgeschlechtliche Lebenspartner abschließen, heißt zwar Testament, wird rechtlich aber den Erbverträgen zugeordnet. Während aber Erbverträge grundsätzlich vor dem Notar geschlossen werden müssen, kann ein gemeinschaftliches Testament auch handschriftlich errichtet werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier: Ehegattentestament.

 

Ich möchte gerne ein Testament errichten oder einen Erbvertrag abschließen. Wie können Sie helfen?

 

Vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail über das Sekretariat einen Termin. Im persönlichen Erstgespräch mit Notar Goertz teilen Sie ihm mit, was Sie regeln wollen und welche Regelungen ins Testament aufgenommen werden sollen. Er erläutert, welche Gestaltungsmöglichkeiten Sie haben.

 

Was passiert nach dem ersten Gespräch?

Sie teilen mit, ob es bei der Beratung sein Bewenden hat oder der Notar einen Entwurf für das von Ihnen gewünschte Testament oder den Erbvertrag erstellen soll. Diesen können Sie dann nochmals mit Herrn Goertz besprechen. Sobald der Entwurf Ihren Vorstellungen entspricht, findet ein Beurkundungstermin statt, indem das Testament offiziell errichtet wird.

 

Ich möchte nicht, dass jemand vom Inhalt des Testaments erfährt. Ist dies sichergestellt?

 

Das Testament oder der Erbvertrag werden nach Errichtung beim Notar im verschlossenen Umschlag versiegelt und so bei Gericht - beim Erbvertrag auf Wunsch auch nur bei Notar Goertz - hinterlegt. Der Inhalt ist nur Ihnen und Notar Goertz bekannt. Letzterer ist zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet.

 

Wie wird sichergestellt, dass das Testament nach meinem Tod aufgefunden wird?

 

Dass von Ihnen ein Testament oder ein Erbvertrag errichtet wurde, wird im Zentralen Testamentsregister vermerkt. Auf dieses Register haben die Nachlassgerichte nach ihrem Ableben Zugriff. Im Register ist nur vermerkt, dass ein Testament vorhanden ist und wo es sich befindet. Über den Inhalt steht dort nichts.