Ehevertrag


Was passiert, wenn ich keinen Ehevertrag habe?

 

Sofern Sie und Ihr Partner den Weg der Ehe wählen, finden mit dem Tag der standesamtlichen Trauung die entsprechenden gesetzlichen Regelungen Anwendung. Das Gesetz knüpft an die Eheschließung verschiedene Folgen, die zum Teil während, zum Teil nach Beendigung der Ehe greifen. Sie lassen sich im Wesentlichen unter folgenden Stichworten einordnen: Güterstand, Unterhalt und Versorgung im Alter.

 

 

Benötige ich dann überhaupt einen Ehevertrag?


Wenn diese gesetzlichen Regelungen Ihren persönlichen Verhältnissen nicht ensprechen, sollten sie durch einen Ehevertrag angepasst werden. So können Sie und Ihr Ehepartner z.B. vereinbaren, dass während der Ehezeit Gütertrennung gilt. Durch die Gütertrennung erfolgt eine vollständige Trennung der Vermögen beider Ehegatten, ohne dass nach der Scheidung der Ehe von einem der beiden ein Zugewinnausgleich zu gewähren ist.

 

 

Kann ich mit meinem Partner einen Ehevertrag formfrei abschließen, z.B. mittels eines handgeschriebenen Textes?

 

Nein. Um eine unparteiische rechtliche Beratung sicherzustellen und weil wirtschaftlich sehr weitgehende Regelungen getroffen werden können, hat der Gesetzgeber für den Abschluss eines Ehevertrages zwingend die notarielle Beurkundung angeordnet.

 

 

Was ist, wenn meine Ehe schon am Ende ist? Macht dann ein Ehevertrag noch Sinn?

Auch wenn die Ehe bereits gefährdet ist und die Eheleute eine Trennung für sehr wahrscheinlich halten oder sogar schon vollzogen haben, ist der Abschluss eines Ehevertrages zur Regelung der Scheidungsfolgen möglich. Der Notar klärt die Eheleute - manchmal auch im Zusammenspiel mit deren eingeschalteten Rechtsanwälten - über die Scheidungsfolgen auf und zeigt die Möglichkeit einer einverständlichen, d.h. nicht streitigen Scheidung auf. Die Eheleute selbst haben es in der Hand, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen die Folgen der Scheidung zu regeln und einen fairen Ausgleich zu finden.

Wie können Sie helfen?

Bitte vereinbaren Sie - entweder allein oder zusammen mit Ihrem Ehegatten - telefonisch oder per E-Mail über das Sekretariat einen Termin, um mit Notar Goertz zu besprechen, ob ein solcher Vertrag sinnvoll ist und ggf. welchen Inhalt er haben könnte.