Grundschuld bestellen


Wozu benötigt man eine Grundschuld?

 

Privatpersonen und Unternehmen nehmen zu den verschiedensten Anlässen Kredite bei Banken, Sparkassen oder Bausparkassen auf. Hierfür verlangen diese im Gegenzug Sicherheiten, z.B. in Form von Grundschulden an einem Grundstück. Wird die Schuld (z.B. das aufgenommene Darlehen) nicht zurückgezahlt, kann sich das Kreditinstitut an der Sicherheit bedienen (z.B. durch Zwangsversteigerung des Grundstücks).



Wie erreiche ich die von mir geforderte Eintragung?

Herr Notar Goertz hilft Ihnen bei der Bestellung dieser Sicherheiten und sichert zügige Berabeitung zu. Hierzu erhalten Sie von Ihrer Bank oder Bausparkasse ein sogenanntes Grundschuldbestellungsformular. Dies wird vom Notar Goertz überarbeitet und ergänzt. Danach wird es Ihnen in der Kanzlei verlesen und von Ihnen und dem Notar unterzeichnet. Er berät Sie hierbei ausführlich über die Risiken, die mit diesem dinglichen Geschäft verbunden sind. Er kümmert sich um die Eintragung im Grundbuch und die Übersendung der Unterlagen an Ihr Kreditinstitut.

 

 

Im Grundbuch gibt es noch alte Eintragungen, die die Bank nicht akzeptiert. Was kann ich machen?

 

Das kommt darauf an. Handelt es sich um erledigte Alt-Eintragungen, kann Herr Notar Goertz sich um die Löschung kümmern. Bei noch laufenden Belastungen kann versucht werden, einen Rangrücktritt des vorrangigen Gläubigers herbeizuführen,

 

 

Ich habe es sehr eilig; wie kann die Sache beschleunigt werden?

 

In Eilfällen kann Herr Notar Goertz eine sogenannte Notarbestätigung abgeben; dies ist eine schriftliche Bestätigung gegenüber einem Kreditinstitut, dass einer rangrichtigen Eintragung der Grundschuld nichts entgegensteht. Dies hat den Vorteil, dass die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch nicht abgewartet werden muss und der Kredit schneller ausgezahlt werden kann. Die Notarbestätigung ist jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden.

 

Ok, wie geht es nun los?

 

Teilen Sie der Kanzlei telefonisch oder per E-Mail alles über das zu belastende Objekt, die Gläubigerin usw. mit oder vereinbaren Sie zu einem ersten Gespräch einen Termin mit Herrn Goertz über das Sekretariat.