Erbprozess

Ich muss eine Forderung gerichtlich durchsetzen oder abwehren. Benötige ich hierfür einen Anwalt?

 

Unabhängig davon, dass das Erbrecht zu den kompliziertesten Rechtsgebieten überhaupt gehört und daher von einem Fachmann begleitet werden sollte, besteht bei den Prozessen vor dem Land-, Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof Anwaltszwang. Hier müssen Sie sich stets von einem Anwalt vertreten lassen.

 

Welche Kosten kommen auf mich zu?

 

Die Höhe der Kosten hängen meistens von der Höhe des Wertes ab, um den Sie streiten. Die sich hieraus errechnenden Gebühren für das Gericht und den Anwalt sind gesetzlich festgelegt. Wir informieren Sie ausführlich in einer Beratung über diese Kosten.

 

Ich wurde verklagt und habe eine Klage zugestellt erhalten. Das Gericht hat eine Frist zur Klageerwiderung gesetzt. Können Sie mir kurzfristig helfen?

 

Ja, vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Besprechung und weisen Sie bereits bei der ersten Kontaktaufnahme auf diese Frist hin. Rechtsanwalt Goertz kann vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland auftreten und veranlasst ggf. bereits die ersten Maßnahmen, z.B. die Beantragung einer Fristverlängerung, Terminsverlegung usw.

 

Mein Anspruch droht zu verjähren? Was muss ich tun?

 

Ansprüche unterliegen fast alle der Verjährung. Dies gilt auch für solche aus dem Erbrecht. Die regelmäßige Verjährungszeit beträgt drei Jahre. Um die Verjährung eines Anspruchs zu verhindern, sieht das Gesetz bestimmte Möglichkeiten vor. Manchmal bleibt als einziges Mittel nur noch die Klageerhebung.