Pflichtteil
Wird ein naher Angehöriger durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen, stellt sich häufig die Frage, ob trotzdem ein Anspruch auf Geldzahlung besteht. Das Pflichtteilsrecht schützt insbesondere Kinder, Ehegatten und unter bestimmten Voraussetzungen auch Eltern des Erblassers. Der Pflichtteil ist kein Anspruch auf einzelne Nachlassgegenstände, sondern ein Zahlungsanspruch gegen den Erben. Rechtsanwalt Goertz berät Sie bei der Prüfung, Berechnung und Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen. Ebenso unterstützt er Erben, wenn Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden und geprüft werden muss, ob und in welcher Höhe diese berechtigt sind.
Wer kann einen Pflichtteil verlangen?
Pflichtteilsberechtigt sind vor allem Abkömmlinge des Erblassers, also Kinder, Enkel oder Urenkel, soweit sie durch Testament oder Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen wurden. Auch Ehegatten und unter bestimmten Voraussetzungen Eltern können pflichtteilsberechtigt sein.
Wie hoch ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Maßgeblich sind daher die Familienverhältnisse, der Güterstand und der Wert des Nachlasses.
Was versteht man unter Pflichtteilsentziehung?
Pflichtteilsentziehung bedeutet, dass dem Pflichtteilsberechtigten auch der Pflichtteil genommen werden soll. Das ist nur in engen Ausnahmefällen möglich, etwa bei besonders schwerwiegendem Fehlverhalten gegenüber dem Erblasser oder nahen Angehörigen.
Was versteht man unter Pflichtteilsverzicht?
Ein Pflichtteilsverzicht ist ein Vertrag zwischen dem künftigen Erblasser und dem Pflichtteilsberechtigten. Er wird zu Lebzeiten geschlossen und muss notariell beurkundet werden.
Was ist eine Pflichtteilsergänzung?
Eine Pflichtteilsergänzung kommt in Betracht, wenn der Erblasser zu Lebzeiten Vermögen verschenkt hat. Solche Schenkungen können den Pflichtteil erhöhen, wenn sie bei der Berechnung des Nachlasses ganz oder teilweise zu berücksichtigen sind.
Welche Auskunft kann verlangt werden?
Der Pflichtteilsberechtigte kann vom Erben Auskunft über den Bestand des Nachlasses verlangen. Häufig ist dafür ein Nachlassverzeichnis erforderlich, in dem Vermögen, Schulden und Schenkungen aufgeführt werden.
Wann verjähren Pflichtteilsansprüche?
Pflichtteilsansprüche verjähren regelmäßig in drei Jahren. Die Frist beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Pflichtteilsberechtigte von den maßgeblichen Umständen Kenntnis erlangt hat.
Wann sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden?
Pflichtteilsfragen sollten frühzeitig geprüft werden, weil Auskunft, Bewertung des Nachlasses, Schenkungen und Verjährung erhebliche Auswirkungen haben können. Rechtsanwalt Goertz berät Sie verständlich, sachlich und zielgerichtet zu Ihren Rechten und Handlungsmöglichkeiten.