Pflichtteil


Wer ist pflichtteilsberechtigt?

 

Kinder, der Ehegatte oder - sofern keine Kinder vorhanden sind - die Eltern können, sofern sie testamentarisch von der gesetzlich gegebenen Erbfolge ausgeschlossen wurden, binnen drei Jahren nach Kenntnis vom Sterbefall den sogenannten „Pflichtteil“ verlangen.

 

Wie hoch ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteilsanspruch beläuft sich grundsätzlich auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (beim Ehegatten hängt die Höhe vom Güterstand ab, indem er mit dem Verstorbenen gelebt hat). Allerdings führt der Pflichtteil nicht zu einer Beteiligung am gesamten Nachlass und damit an jedem einzelnen Nachlassgegenstand, sondern "nur" auf eine Abgeltung mittels Geldzahlung.

 

Ich wurde im Testament nicht (ausreichend) bedacht. Ich möchte meinen Pflichtteil haben. Wie können Sie helfen?

Herr Goertz als Fachanwalt für Erbrecht hilft Ihnen den Nachlass zu ermitteln, berechtigte Ansprüche zu stellen und unberechtigte abzuwehren. Pflichtteil, Pflichtergänzungsteil, Zusatzpflichtteil usw. sind für ihn keine Fremdwörter. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit dem Sekretariat. In einem ersten Beratungsgespräch werden Sie erfahren, ob und in welcher Höhe Sie Ansprüche stellen können und wie die Chancen stehen, diese durchzusetzen.

Was kostet mich dieses erste Gespräch?

 

Das erste Gespräch kostet Sie höchstens 190,00 EUR zzgl. MwSt. (somit 226,10 EUR).

 

Kann man auf den Pflichtteil verzichten?

 

Ja, dies ist möglich, siehe Pflichtteilsverzicht.