Notar
Wozu brauche ich einen Notar?
Immer wieder gibt es Situationen im Leben, die nicht nur für einen selbst wichtig sind, sondern auch erhebliche rechtlich Konsequenzen nach sich ziehen. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz für bedeutsame Rechtsgeschäfte die Mitwirkung eines Notars vor. Dies gilt vor allem in den Bereichen
- Immobilien (Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung v. Hypotheken und Grundschulden etc.)
- Ehe, Partnerschaft und Familie (Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption)
- Erbe und Schenkung (Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge,
Schenkungsvertrag etc.)
- Unternehmen (Gründung oder Umgestaltung einer Gesellschaft, Handelsregisteranmeldung etc.)
- Vorsorgevollmacht (Vollmachten für Grundstücksangelegenheiten etc.)
- Streitvermeidung, Schlichtung, Mediation (Scheidungsvereinbarung, Nachlassauseinandersetzung, vollstreckbare Urkunden)
Was macht der Notar genau?
Herr Notar Goertz berät als juristischer Fachmann und informiert Sie ausührlich über die Bedeutung und den notwendigen Inhalt des Rechtsgeschäfts. Herr Goertz nimmt Beurkundungen vor sowie Beglaubigungen von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften. Herr Goertz erstellt Vermögensverzeichnisse, nimmt auch freiwillige Versteigerungen vor und vermittelt Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen.
Wie werde ich auf eine Beurkundung vorbereitet?
Sie erhalten von Herrn Notar Goertz bei rechtzeitiger Terminsvereinbarung und Informationsmitteilung einen Entwurf in der von Ihnen gewünschten Weise (z.B. per Post, Fax oder E-Mail) übermittelt. Wird ein Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher geschlossen, erfolgt die Entwurfsübersendung mindestens 14 Tage vor dem Beurkundungstermin.