Kosten


Die Anwaltsgebühren richten sich — sofern keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde — nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). 

Weitere Informationen erhalten Sie hier: Anwaltsgebühren

 

Die Notarkosten richten sich immer nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz  (GNotK). Eine Vereinbarung über die Kosten ist hier nicht möglich, weil der Notar ein öffentliches Amt inne hält.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:  Notarkosten