Kosten
Die Anwaltsgebühren richten sich — sofern keine Vergütungsvereinbarung getroffen
wurde — nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Anwaltsgebühren
Die Notarkosten richten sich immer nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz
(GNotK). Eine Vereinbarung über die Kosten ist hier nicht möglich, weil der Notar ein öffentliches Amt inne hält.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Notarkosten