Firma gründen
Wer ein Unternehmen gründet, muss viele rechtliche und praktische Fragen klären. Dazu gehören insbesondere die passende Rechtsform, der Name des Unternehmens, der Gesellschaftsvertrag, die Vertretung durch Geschäftsführer und die Eintragung im Handelsregister. Eine sorgfältige Gestaltung zu Beginn kann spätere Streitigkeiten und unnötige Kosten vermeiden.
Notar Goertz berät Sie bei der Gründung von Gesellschaften, insbesondere bei der Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt). Er bereitet die erforderlichen Urkunden vor, beurkundet die Gründung und begleitet die Anmeldung zum Handelsregister.
Was bedeutet „Firma gründen“?
Umgangssprachlich meint „Firma gründen“ meist, ein Unternehmen rechtlich auf den Weg zu bringen. Juristisch ist die Firma der Name, unter dem ein Kaufmann oder eine Gesellschaft im Geschäftsverkehr auftritt.
Welche Rechtsform ist geeignet?
Die passende Rechtsform hängt vom Geschäftszweck, der Haftung, der Zahl der Beteiligten, dem Kapitalbedarf und den steuerlichen Rahmenbedingungen ab. Häufig gewählt werden Einzelunternehmen, GbR, OHG, UG (haftungsbeschränkt) oder GmbH.
Was ist eine GmbH?
Die GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie ist besonders verbreitet, weil sie eine klare Organisationsstruktur bietet und die Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.
Was ist eine UG (haftungsbeschränkt)?
Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Variante der GmbH mit geringerem Stammkapital. Sie eignet sich häufig für kleinere Gründungen, wenn zunächst noch kein Stammkapital von 25.000 EUR zur Verfügung steht.
Was gehört in den Gesellschaftsvertrag?
Der Gesellschaftsvertrag regelt unter anderem Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Stammkapital, Geschäftsanteile und Geschäftsführung. Bei mehreren Gesellschaftern sollten auch Entscheidungsregeln, Veräußerung von Geschäftsanteilen, Abfindung und Nachfolge sorgfältig geregelt werden.
Was ist ein Musterprotokoll?
Das Musterprotokoll ist eine vereinfachte Gründungsform für bestimmte einfache GmbH- oder UG-Gründungen. Es kann Kosten und Aufwand reduzieren, passt aber nicht zu jeder Konstellation, insbesondere nicht bei individuellem Regelungsbedarf zwischen mehreren Gesellschaftern.
Wann ist eine notarielle Beurkundung erforderlich?
Bei der Gründung einer GmbH oder UG muss der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden. Auch die Anmeldung zum Handelsregister erfolgt über den Notar.
Was macht der Notar bei der Gründung?
Der Notar bereitet die Gründungsurkunde vor, beurkundet den Gesellschaftsvertrag und beglaubigt die Handelsregisteranmeldung. Anschließend übermittelt er die erforderlichen Unterlagen elektronisch an das Registergericht.
Wann entsteht die GmbH oder UG?
Die GmbH oder UG entsteht als juristische Person erst mit der Eintragung im Handelsregister. Vor der Eintragung ist besondere Sorgfalt geboten, wenn bereits Geschäfte aufgenommen werden.
Welche Angaben braucht der Notar?
Benötigt werden insbesondere die Daten der Gesellschafter und Geschäftsführer, der gewünschte Firmenname, der Sitz, die Geschäftsanschrift, der Unternehmensgegenstand und die Höhe der Geschäftsanteile. Außerdem sollte geklärt werden, ob eine individuelle Satzung oder ein Musterprotokoll verwendet werden soll.
Was ist bei der Wahl des Firmennamens zu beachten?
Der Firmenname muss zur Rechtsform passen und darf nicht irreführend sein. Außerdem sollte geprüft werden, ob der Name im Handelsregister und im geschäftlichen Umfeld verwendbar ist.
Wann sollte rechtlicher Rat eingeholt werden?
Rechtlicher Rat ist sinnvoll, bevor die Gesellschaft gegründet und der Gesellschaftsvertrag unterschrieben wird. Notar Goertz unterstützt Sie bei der Wahl der passenden Gestaltung, der Vorbereitung der Gründungsunterlagen und der Eintragung im Handelsregister.
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