Grundschuld
Hypothek
Wer eine Immobilie kauft, baut oder umfinanziert, benötigt häufig ein Bankdarlehen. Zur Absicherung des Darlehens verlangt die Bank regelmäßig eine Grundschuld. Sie wird im Grundbuch eingetragen und gibt der Bank eine Sicherheit an der Immobilie.
Notar Goertz bereitet Grundschuldbestellungen vor, beurkundet diese und begleitet die Eintragung im Grundbuch. Dabei erläutert er die Bedeutung der Grundschuld, der persönlichen Haftung und der Zwangsvollstreckungsunterwerfung verständlich und sorgfältig.
Was ist eine Grundschuld?
Eine Grundschuld ist ein Grundpfandrecht an einem Grundstück oder einer Immobilie. Sie sichert der Bank oder einem anderen Gläubiger einen bestimmten Geldbetrag aus dem Grundstück.
Wann wird eine Grundschuld benötigt?
Eine Grundschuld wird häufig benötigt, wenn ein Immobilienkauf, ein Hausbau oder eine Umschuldung finanziert wird. Die Bank verlangt sie als Sicherheit für das gewährte Darlehen.
Was ist der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek?
Die Hypothek ist rechtlich enger mit einer bestimmten Forderung verbunden. Die Grundschuld ist dagegen selbstständiger und wird deshalb in der heutigen Finanzierungspraxis deutlich häufiger verwendet.
Wer bestellt die Grundschuld?
Die Grundschuld wird regelmäßig vom Eigentümer oder künftigen Eigentümer der Immobilie bestellt. Bei einem Immobilienkauf erfolgt dies meist im Zusammenhang mit der Kaufpreisfinanzierung.
Warum muss die Grundschuld notariell beurkundet werden?
Die Grundschuld mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung muss notariell beurkundet oder beglaubigt und anschließend im Grundbuch eingetragen werden. Der Notar sorgt dafür, dass die erforderlichen Erklärungen rechtlich wirksam abgegeben und an das Grundbuchamt weitergeleitet werden.
Was ist eine Notarbestätigung?
Eine Notarbestätigung wird in eiligen Fällen im Zusammenhang mit der Kaufpreisfinanzierung benötigt. Sie dient der finanzierenden Bank als Bestätigung, dass die Grundschuldbestellung beurkundet wurde und die Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt veranlasst wird oder veranlasst worden ist.
Die Notarbestätigung kann dazu beitragen, dass die Bank das Darlehen bereits vor endgültiger Eintragung der Grundschuld auszahlt. Sie ersetzt jedoch nicht die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch.
Was bedeutet persönliche Haftung?
Neben der Belastung des Grundstücks enthalten Grundschuldbestellungen häufig auch eine persönliche Haftungsübernahme. Dadurch kann die Bank unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur aus der Immobilie, sondern auch gegen den Schuldner persönlich vorgehen.
Was bedeutet Zwangsvollstreckungsunterwerfung?
Bei einer Zwangsvollstreckungsunterwerfung erklärt sich der Eigentümer oder Schuldner damit einverstanden, dass die Bank bei einem Zahlungsausfall unter bestimmten Voraussetzungen unmittelbar vollstrecken kann. Diese Erklärung ist für die Bank ein wichtiger Teil der Sicherheit.
Was ist eine Zweckerklärung?
Die Zweckerklärung regelt, welche Forderungen durch die Grundschuld gesichert werden. Sie wird meist mit der Bank vereinbart und sollte sorgfältig geprüft werden.
Was passiert nach Rückzahlung des Darlehens?
Nach Rückzahlung des Darlehens bleibt die Grundschuld zunächst im Grundbuch bestehen. Sie kann gelöscht, abgetreten oder für eine spätere Finanzierung weiterverwendet werden.
Wann sollte rechtlicher Rat eingeholt werden?
Rechtlicher Rat ist sinnvoll, wenn unklar ist, welche Erklärungen mit der Grundschuld verbunden sind oder welche Folgen persönliche Haftung und Vollstreckungsunterwerfung haben. Rechtsanwalt und Notar Goertz erläutert die Unterlagen und begleitet die rechtssichere Bestellung der Grundschuld.